Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fluglärm

Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt gilt dauerhaft!

Am 4. April 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig über den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens abschließend entschieden. Der Ausbau wurde trotz vieler ungeklärter und nicht geprüfter Einwände von 12 Musterklägern und 1.000er noch anhängiger Einwendungen von betroffenen Bürgern für rechtens erklärt. Trotzdem kann sich die Luftfahrtlobby nicht uneingeschränkt über dieses Urteil freuen. 

Das Gericht hat nämlich in der Frage des Fluglärmschutzkonzeptes ganz anders entschieden als die Hessische Landeregierung, die Fraport AG, die Lufthansa und die Logistikbranche erwartet hatten. Die vom Land Hessen vorgenommene Abwägung zum Schutzkonzept ist absolut rechtsfehlerhaft und muss durch ein Planergänzungsverfahren im Sinne der von Fluglärm betroffenen Bürger neu geregelt werden.

Zum ersten Mal bei den zahlreichen Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten um fehlenden oder unzureichendem Schutz vor Fluglärm, hat das oberste Gericht entschieden: Ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr ist am größten deutschen Flughafen Drehkreuz dauerhaft zum Schutz von über 500.000 betroffenen Bürgern notwendig. In den „Tagesrandzeiten“ von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr muss der Fluglärm allmählich ab- bzw. anschwellen, damit die „Nacht nicht zum Tag gemacht wird“, so der Vorsitzende Richter Rubel.

Bereits wenige Wochen vorher hatte das Umweltbundesamt in einer Studie zum Fluglärmschutzkonzept für den neuen Flughafen Berlin BER festgestellt, an „stadtnahen Flughäfen wie Frankfurt oder Berlin ist ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr notwendig.“

 

Langer Atem kann erfolgreich sein

Vor 34 Jahren bei der Gründung der ersten Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens (Startbahn 18 West) in Mörfelden-Walldorf wurden zwei zentrale Forderungen erhoben: „Keine Startbahn 18 West und Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr!“ Nach über 30 Jahren politischer Auseinandersetzungen über die fortwährende Erweiterung und flächenmäßige Ausdehnung des Flughafens haben die Bürger, Umweltverbände und die betroffenen Kommunen in der Rhein-Main-Region einen ersten Etappensieg für ein vollständiges Nachtflugverbot erreicht.

Und dieser erste Schritt wurde nicht nur juristisch sondern durch breite und regelmäßige Bürgerproteste erstritten: Bereits seit 14 Jahren gibt es ein „Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) Kein Flughafenausbau – für ein Nachtflugverbot“, dass von zunächst 30 Gruppen auf über 60 in der Rhein-Main-Region angewachsen ist.

Mit Beginn der Erprobung der neuen Ab- und Abflugrouten im Frühjahr 2011 ist die Zahl der Bürgerinitiativen in den neu betroffenen Regionen weiter angestiegen. Seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn Ende Oktober 2011 reißen die Protestdemonstrationen rund um den Flughafen nicht mehr ab: Schon im September 2011 gab es in Offenbach am Main, der seit 40 Jahren am meisten vom Fluglärm belasteten Stadt, eine über 6.000 Personen umfassende Menschenkette direkt unter der neuen Anflugschneise. Dies war der Startschuss für eine neue Protestrunde, die bis heute anhält.

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