Entscheidung des BVerwG in Sachen Südumfliegung

Das Urteil des BVerwG in Leipzig bezüglich der Südumfliegung war in den letzten Tagen Gegenstand von Gesprächen mit Bürgermeister Jan Fischer, RA Bernhard Schmitz, intern und zuletzt am Vereins-Stammtisch

Wie die von der Gemeinde Nauheim, war auch eine von Lebenswertes Nauheim unterstützte Musterklage dort beim BVG in Leipzig verhandelt worden.

Unmittelbar nach dem Urteil in Leipzig wollte man sich dazu noch nicht äußern, da die Unsicherheit in der Bewertung noch vorherrschte.

Bekannter Weise wurde die Klage an der VGH in Kassel zurückgewiesen, da die streitigen Südabflugrouten „Mike“(M) nicht, wie von der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) angestrebt, ohne weitere Prüfung des VGH Kassel auf Dauer geflogen werden können.

Inzwischen ist man sich bei Lebenswertes Nauheim sicher, dies als Teilerfolg positiv bewerten zu können.  Eine Bestätigung des Kasseler Urteils hätte zwar die jetzige Route gekappt, was aber wäre danach gekommen?

Nun muss der VGH in Kassel zunächst klären, ob sich unter Lärm-Gesichtspunkten eine andere Route aufdrängt, die die Kläger nicht oder auch nur weniger belastet. Rahmenbedingungen für diese Prüfung sind die sichere Abwicklung des Verkehrsgeschehens und die Kapazität von mindestens 98 Flugbewegungen pro Stunde.

Die Klage hat daher immerhin gezeigt und das ist als positives Ergebnis zu werten, dass richterlich von einer max. Kapazität von 96 - 98 Flugbewegungen in der Stunde gesprochen wird, die auf der derzeitigen Route aber auch nur abhängig möglich sind. Die Anzahl von 126 Flugbewegungen, die in der Planfeststellung genehmigt wurden, sind mit Starts über eine Südumfliegung, also der Routen 5, 7 und 13 generell derzeit technisch nicht möglich.

Eine diesbezügliche Analyse liegt seit Mitte 2015 der Fluglärmkommission vor. Bisher steht jede Stellungnahme der DFS zu dieser Erkenntnis aus. Hier sollte endlich der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden und Städten offen gesagt werden, wie man dort eine Steigerung von Flugbewegungen zukünftig verteilen würde. Vielleicht hofft man, wie die Bürgerinitiativen, dass die Steigerung nie eintritt und man sich dort viel Ärger erspart?

Lebenswertes Nauheim erwartet nun, dass die DFS aufgrund der Entscheidung des BVerwG umgehend eine lärmärmere  Abflugvariante für Nauheim, sowie Trebur, Groß-Gerau und die Kommunen Rheinhessen  auf Basis der derzeitigen 98 Flugbewegungen sucht, unter Mitwirkung der FLK. Eine Verschiebung der Route nach Osten bietet sich an (N-Abflugstrecke), da Konflikte mit der Startbahn West aufgrund der sowieso notwendig gewordenen abhängigen Starts (auch wegen der Nähe zu dieser Startbahn) bedeutungslos geworden sind. Die derzeitig geflogene Route 7 sollte ursprünglich nicht über Nauheim verlaufen, sondern weiter östlich, etwa über den Hegbachsee, wie mit dem damaligen Bürgermeister Waltz verhandelt. Sie wurde dann aber von der DFS und BAF nach Westen verschoben, vermutlich um Abstand zur Startbahn West zu gewinnen. Die Gemeinde Nauheim wurde damit regelrecht überrumpelt. Dies gilt als Grund für die Klage, weil Überflüge über weite Teile Nauheims von Bürgerinitiative und Gemeinde nicht hingenommen wurden.

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